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Definition Kronen-Regelung
Um die Qualität der Betriebe nach unserem Kriterienkatalog zu beurteilen, braucht es eine Selbstdeklaration und –bewertung des Betriebes. Die Kronen-Regelung besagt nicht, wer wie viele Kronen hat. Es geht darum, dass der Gast ein differenziertes Bild hat, in welche Art Restaurant er gehen möchte. Unser Schweizer Gourmet Guide ist ja auch kein Führer im üblichen Sinne, sondern viel mehr eine bessere Information zu unseren Gilde-Betrieben. Über die Vielfalt und die verschiedenen Konzepte der einzelnen Gilde-Betriebe sind wir sehr stolz. Beachten Sie bitte deshalb, wenn Ihr Betrieb 2 verschiedene Restaurants hat, sind auch 2 Bewertungen notwendig. Es sind bis zu 3 Bewertungen möglich.

Folgende Qualitätsrichtlinien gelten nach unserem Kriterienkatalog:

 
217059/img_kronen_1.gif   Einfach und gemütlich
Gemütlicher und einfacher Gildebetrieb mit eher kleiner Speisekarte. Klassische, gute Küche.
 
217061/img_kronen_2.gif   Traditionell und renommiert
Namhafter Gildebetrieb mit fundierter klassischer Küche.
 
217063/img_kronen_3.gif   Ausgezeichnet und Kunstfertig
Umfassende Dienstleistung. Ausgesuchtes Angebot, basierend auf einem hohen Grad an Kochkunst. Ist in mindestens einem anerkannten Gourmetführer verzeichnet (12 Punkte Gault-Millau oder 2 Gabeln Michelin).
 
217065/img_kronen_4.gif   Hochstehend und beispielhaft
Detailliert ausgebaute Serviceleistung. Gildebetrieb mit exquisiter und beispielhafter Küche. Ist mindestens in zwei anerkannten Gourmetführern verzeichnet (14 Punkte Gault-Millau oder 3 Gabeln Michelin).
 
Ab 3 Kronen erwarten wir, dass der Gast empfangen und platziert wird. Stoff-Tischwäsche ist selbstverständlich. Brotteller und ein Amuse-bouche gehören zum Angebot. Ab 4 Kronen sollte zu 95% alles hausgemacht sein. Übrigens heisst frisch angerührt noch lange nicht hausgemacht. Ein selbst auferlegtes Qualitäts-Gütesiegel, welches nur in der Gilde existiert.
 
CREDO - wir sind stolz auf unsere Vielfalt in der Gastronomie
 
Suchen Sie nach Restaurants in Ihrer Nähe? Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bereits heute "en Guete".
 
218265/12_kronenregelung_d_2010.pdf   Download Doku